Eine sehr umfassende Pressemappe zur derzeitgen Notsituation Asylsuchender in Berlin gibt es beim Flüchtlingsrat (.pdf)
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StoP: Containerdörfer und Traglufthallen
Der Berliner Senat plant die errichtung von sechs Containerdörfern.
Um die immer größere Zahl von Flüchtlingen in Berlin unterzubringen, errichtet der Senat sechs Containerdörfer. Wie Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) am Montag sagte, soll dort insgesamt Platz für 2400 Menschen entstehen[1]
An anderer Stelle macht sich der gleiche Gesundheitssenator sogar für noch windigere Lösungen stark:
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) auch zwei mit Gebläse betriebene Traglufthallen anmieten will, um kurzfristig Platz für die wachsende Zahl an Flüchtlingen zu schaffen. [2]
Darin spiegelt sich in unseren Augen ganz klar ein Problem: Geflüchtete werden als Menschen zweiter Klasse verstanden, die ein geringeres Recht auf Wohnraum haben. In behelfsmäßigen Provisorien sollen Übergangslösungen geschaffen werden, die die Verantwortlichen möglichst wenig Geld kosten.
Mindestens 34 Millionen Euro werden hier verpulvert, für Bauten von denen jetzt schon klar ist, dass Sie in 10 Jahren nicht mehr genutzt werden können.
Nachhaltigkeit sieht anders aus.
Siehe auch
[1 ]Artikel in der Berliner Zeitung vom 20.10.
[2] RBB-Artikel zu den Traglufthallen
Warum es eilt
Die Süddeutsche Zeitung hat mal geschaut, unter welchen Bedingungen geflüchtete derzeit in Deutschland leben. Beispiel München:
Link zum Artikel in der SZ: http://www.sueddeutsche.de
Link: borderline-europe Jahresbericht 2013
Der borderline-europe Jahresbericht 2013 ist erschienen: Link: borderline-europe Jahresbericht 2013 weiterlesen
PM: Sozialsenator Czaja setzt Asylrecht außer kraft
Presseinformation vom 3. September 2014, Flüchtlingsrat Berlin
SOZIALSENATOR CZAJA SETZT ASYLRECHT AUßER KRAFT – BERLINS ZENTRALE AUFNAHMESTELLE FÜR ASYLBEWERBER VERWEIGERT DIE ANNAHME VON ASYLANTRÄGEN
Wie Sozialsenator Mario Czaja (CDU) heute Mittag auf einer Pressekonferenz des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt gab, sollen in Berlin vorerst keine Asylanträge mehr angenommen werden. Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Zugang zum verfassungs- und europarechtlich garantierten Asylrecht, kein Zugang zur polizei- und menschenrechtlich gebotenen Existenzsicherung, keine Aufnahme des Asylgesuchs zur Weiterleitung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, keine Zuweisung einer Unterkunft und Schlafmöglichkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, keine Verpflegung und medizinische Versorgung.[1]
Zum wiederholten Male setzt die in Berlin für die Annahme von Asylanträgen allein zuständige „ZENTRALE AUFNAHMEEINRICHTUNG FÜR ASYLBEWERBER ZAA“ beim LAGeSo Berlin Asylsuchende rechtswidrig ohne Verpflegung der Obdachlosigkeit aus. Begründet wird dies mit dem „Flüchtlingsansturm“ bei der ZAA, in den letzten beiden Tagen seien dort je 100 Asylanträge gestellt worden. Man hoffe, so MitarbeiterInnen des LAGeSo, die Flüchtlinge werden auf andere Bundesländer ausweichen.
Dabei ist die Schließung nicht mit anderen Bundesländern abgesprochen. Auch bisher werden neu ankommende Asylsuchende gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Dabei gehört auch die geordnete Zuweisung und Weiterleitung Asylsuchender an andere Bundesländer nach dem „Königsteiner Schlüssel“ dem Verteilschlüssel zu den Pflichtaufgaben der nunmehr geschlossenen Berliner ZAA.
Während neu in Berlin ankommende Flüchtlinge im August 2014 nur noch Hostel-Gutscheine erhalten hatten, um sich – oft erfolglos – selbst Schlafplätze zu besorgen (PM des Flüchtlingsrats vom 14.8.14), [2] wird ihnen nun jegliche Schlafmöglichkeit verweigert, da der Asylantrag nicht einmal mehr entgegengenommen wird. Das Land Berlin ist gesetzlich verpflichtet, asylsuchenden Menschen eine Unterkunft zuzuweisen, und sie ggf. an andere Bundesländer weiterzuleiten. Die Schließung der Behörde beinhaltet einen Rechtsbruch bezüglich des Art. 16a Grundgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Asylrichtlinien. Auch nach dem Allgemeinen Polizei – und Ordnungsgesetz ASOG ist der Sozialsenator zur Beseitigung von Obdachlosigkeit und zum Nachweis einer Unterkunft für obdachlose und mittellose Menschen verpflichtet.
„Senator Czaja setzt willkürlich Grund- und Menschenrechte und das Asylrecht außer Kraft“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „wir sind schockiert über das skrupellose Vorgehen des Gesundheits- und Sozialsenators, die asylsuchenden Menschen ohne Nahrung und Dach über dem Kopf und ohne medizinische Hilfe sich selbst zu überlassen.“
So wurde einer allein reisenden Mutter mit zwei Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren aus Tschetschenien, die heute vorsprechen wollte, um ihren Asylantrag zu stellen, mitgeteilt, sie dürfe erst am 16.9. wieder vorsprechen. Bis dahin wurden weder Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt, noch bekam sie Verpflegungsgeld und Krankenscheine. Die Mutter ist kein Einzelfall, jeder neu ankommende Flüchtling wird derzeit von der ZAA abgewiesen und auf einen Termin ein oder zwei Wochen später verwiesen.
Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Öffnung der ZAA und die sofortige Annahme von Asylanträgen neu ankommender Flüchtlinge, sowie ihre Unterbringung und Verpflegung. Ggf. sind Verwaltungsmitarbeiter aus den Senatsverwaltungen und anderen Dienststellen an die ZAA abzuordnen und freie Bettenkapazitäten in Hostels, Pensionen Hotels usw. zu nutzen.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel.: 030-243445762
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[1] PM Senator Czaja 3.9.14 http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.174846.php
[2], Tagesspiegel http://www.tagesspiegel.de/berlin/zu-viele-asylbewerber-in-berlin-aufnahmestelle-geschlossen-fluechtlinge-sollen-ausweichen/10647444.html