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PM Zur aktuellen Unterbringungs-notsituation

Eine sehr umfassende Pressemappe zur derzeitgen Notsituation Asylsuchender in Berlin gibt es beim Flüchtlingsrat (.pdf)

Pressemitteilung vom 25. Februar 2015

Flüchtlinge in Berlin menschenwürdig unterbringen und versorgen!
Spätestens seit November 2014 befinden sich die Standards der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in Berlin im freien Sinkflug: Container, Tragluft- und Turnhallen, und gänzlich obdachlos gelassene Asylsuchende. Der Flüchtlingsrat hat in denletzten Wochen die neuen Notunterkünfte besucht und mit zahlreichen Asylsuchenden, Beratungsstellen und Initiativen gesprochen. Wir ziehen Bilanz.

Offener Brief an die Bundeskanzlerin und den Bundesinnenminister

Dublin-Abschiebungen sofort stoppen!
Für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit der Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union!

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Angela Merkel,
sehr geehrter Bundesinnenminister Thomas de Maizière,

wir fordern Sie eindringlich auf, mit sofortiger Wirkung alle Abschiebungen von Flüchtlingen in andere europäische Länder im Rahmen des Dublin-Systems zu stoppen.

Das sogenannte Dublin-System regelt die Frage der Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für die Durchführung von Asylverfahren von Flüchtlingen. Die Dublin-III-Verordnung von 2013 hält am Prinzip ihres Vorgängers, Dublin II, fest: dem „Verursacherprinzip“. Danach ist derjenige Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, den der oder die Asylsuchende bei der irreglären Einreise in die Europäische Union zuerst betreten hat. Damit wird, das Funktionieren des Systems vorausgesetzt, nicht nur fast die komplette Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren an die (oft wirtschaftlich vergleichsweise schwächeren) Staaten an den EU-Außengrenzen abgewälzt.

Vor allem läuft dieses Systems den Interessen und Rechten der Flüchtlinge selbst völlig entgegen. Sie können nicht selbst auswählen, in welchem Staat sie ihr Asylverfahren durchführen möchten. Ob sie in einem EU-Staat Verwandte oder Freunde haben, ob der Staat Flüchtlinge menschenwürdig unterbringt und versorgt, ob sie rassistischen Übergriffen ausgesetzt sind, in der Obdachlosigkeit landen oder keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben, ob ein Land Asylsuchenden aus bestimmten Ländern den notwendigen Schutz verweigert – all das interessiert nach dem „Verursacherprinzip“ nicht. Das Dublin-System dient lediglich dazu, ein ordnungspolitisches Prinzip durchzusetzen.

Restriktive Kriterien zur Visumsvergabe und immer engmaschigere Kontrollen an den Außengrenzen zwingen Flüchtlinge immer öfter dazu, zu versuchen, irregulär in die EU einzureisen, um einen Asylantrag stellen zu können. Das „Verursacherprinzip“ des Dublin-Systems schafft einen Anreiz für besonders restriktive und damit Menschenleben gefährdende Grenzkontrollen. Gegen diejenigen, die es geschafft haben, trotz der Abschottungsmaßnahmen EU-Territorium zu betreten und dann z.B. nach Deutschland weiterzureisen, um hier einen Asylantrag zu stellen, geht die Fremdbestimmung weiter. Es ist das Prinzip des Dublin-Systems, wie von Abschiebungen im Allgemeinen, dass Staaten darüber bestimmen, ob der Aufenthalt eines Menschen zulässig oder eine Abschiebung zumutbar ist.

Das Dublin-System ist an der Realität gescheitert. Abschiebungen nach Griechenland, wo Flüchtlinge mit überfüllten Haftlagern, Obdachlosigkeit, Übergriffen durch Sicherheitskräfte und insgesamt katastrophalen Lebensumständen konfrontiert waren und sind, hat Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) 2011 bis heute ausgesetzt. Nach Italien, wo Flüchtlinge, auch Familien mit Kindern, der Obdachlosigkeit überlassen werden, wird dagegen weiter abgeschoben. Nun war es in den vergangenen Wochen wieder der EGMR, der in zwei Fällen Dublin-Abschiebungen aus Deutschland und der Schweiz nach Italien stoppte. Mehrfach wurden auch vor deutschen Gerichten Dublin-Abschiebungen wegen dem Risiko unmenschlicher Behandlung gestoppt. Gerichtlich muss so mühsam stückweise korrigiert werden, was im Dublin-System strukturell angelegt ist: Willkür und das Übergehen der Menschenrechte und persönlichen Interessen der Geflüchteten.

Angesichts der offensichtlichen Krise des Dublin-Systems wurde zuletzt diskutiert, das Kriterium der irregulären Einreise durch ein Quotensystem zu ersetzen. Danach sollen Kriterien definiert werden, anhand derer die Asylsuchenden auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. Dadurch könnte zwar dem „Verursacherprinzip“ endlich ein Ende gesetzt werden. An der staatlichen Fremdbestimmung über das Land des Asylverfahrens würde sich dadurch jedoch nichts ändern.

Ein Netzwerk von deutschen Nichtregierungsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden hat im März 2013 das „Memorandum Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union: Für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit“ herausgegeben [.pdf]. Darin schlagen sie vor, das Kriterium der irregulären Einreise durch das Prinzip der freien Wahl des Mitgliedsstaates durch den Flüchtling zu ersetzen. Wir unterstützen diese Forderung mit Nachdruck, da nur so den individuellen Menschenrechten und Interessen der Flüchtlinge in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden kann.

Daher fordern wir:
– Stoppen Sie sofort alle Dublin-Abschiebungen und machen Sie in allen Fällen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch, so dass die Flüchtlinge ihre Asylverfahren in Deutschland durchführen können.
– Setzen Sie sich auf europäischer Ebene dafür ein, das „Verursacherprinzip“ des Dublin-Systems abzuschaffen, da es zu Ungerechtigkeiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und zu Menschenrechtsverletzungen gegen Asylsuchende führt sowie einen Anreiz zu menschenrechtswidrigen Abschottungsmaßnahmen an den Außengrenzen schafft.
– Setzen Sie sich auf europäischer Ebene für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit ein, das das Recht auf freie Wahl des Mitgliedsstaates durch den Flüchtling anerkennt.

Um den offenen Brief zu unterstützen, schreibe eine E-Mail mit Namen und ggf. Organisation an: gegendublin[at]bbzberlin.de

Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner:

Organisationen:

– Aktionsbündnis gegen Dublin
– Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und MigrantInnen (BBZ)
– KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e.V.
– Borderline Europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
– Flüchtlingsrat Berlin
– Flüchtlingsrat Brandenburg
– Xenion – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte
– Jugendliche ohne Grenzen (JoG)
– Asyl in der Kirche Berlin e.V.
– Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen (KuB) e.V.

StoP: Containerdörfer und Traglufthallen

Der Berliner Senat plant die errichtung von sechs Containerdörfern.

Um die immer größere Zahl von Flüchtlingen in Berlin unterzubringen, errichtet der Senat sechs Containerdörfer. Wie Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) am Montag sagte, soll dort insgesamt Platz für 2400 Menschen entstehen[1]

An anderer Stelle macht sich der gleiche Gesundheitssenator sogar für noch windigere Lösungen stark:

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) auch zwei mit Gebläse betriebene Traglufthallen anmieten will, um kurzfristig Platz für die wachsende Zahl an Flüchtlingen zu schaffen. [2]

Darin spiegelt sich in unseren Augen ganz klar ein Problem: Geflüchtete werden als Menschen zweiter Klasse verstanden, die ein geringeres Recht auf Wohnraum haben. In behelfsmäßigen Provisorien sollen Übergangslösungen geschaffen werden, die die Verantwortlichen möglichst wenig Geld kosten.

Mindestens 34 Millionen Euro werden hier verpulvert, für Bauten von denen jetzt schon klar ist, dass Sie in 10 Jahren nicht mehr genutzt werden können.

Nachhaltigkeit sieht anders aus.

Siehe auch
[1 ]Artikel in der Berliner Zeitung vom 20.10.
[2] RBB-Artikel zu den Traglufthallen

PM: Sozialsenator Czaja setzt Asylrecht außer kraft

Presseinformation vom 3. September 2014, Flüchtlingsrat Berlin

SOZIALSENATOR CZAJA SETZT ASYLRECHT AUßER KRAFT – BERLINS ZENTRALE AUFNAHMESTELLE FÜR ASYLBEWERBER VERWEIGERT DIE ANNAHME VON ASYLANTRÄGEN

Wie Sozialsenator Mario Czaja (CDU) heute Mittag auf einer Pressekonferenz des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt gab, sollen in Berlin vorerst keine Asylanträge mehr angenommen werden. Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Zugang zum verfassungs- und europarechtlich garantierten Asylrecht, kein Zugang zur polizei- und menschenrechtlich gebotenen Existenzsicherung, keine Aufnahme des Asylgesuchs zur Weiterleitung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, keine Zuweisung einer Unterkunft und Schlafmöglichkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, keine Verpflegung und medizinische Versorgung.[1]

Zum wiederholten Male setzt die in Berlin für die Annahme von Asylanträgen allein zuständige „ZENTRALE AUFNAHMEEINRICHTUNG FÜR ASYLBEWERBER ZAA“ beim LAGeSo Berlin Asylsuchende rechtswidrig ohne Verpflegung der Obdachlosigkeit aus. Begründet wird dies mit dem „Flüchtlingsansturm“ bei der ZAA, in den letzten beiden Tagen seien dort je 100 Asylanträge gestellt worden. Man hoffe, so MitarbeiterInnen des LAGeSo, die Flüchtlinge werden auf andere Bundesländer ausweichen.

Dabei ist die Schließung nicht mit anderen Bundesländern abgesprochen. Auch bisher werden neu ankommende Asylsuchende gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Dabei gehört auch die geordnete Zuweisung und Weiterleitung Asylsuchender an andere Bundesländer nach dem „Königsteiner Schlüssel“ dem Verteilschlüssel zu den Pflichtaufgaben der nunmehr geschlossenen Berliner ZAA.

Während neu in Berlin ankommende Flüchtlinge im August 2014 nur noch Hostel-Gutscheine erhalten hatten, um sich – oft erfolglos – selbst Schlafplätze zu besorgen (PM des Flüchtlingsrats vom 14.8.14), [2] wird ihnen nun jegliche Schlafmöglichkeit verweigert, da der Asylantrag nicht einmal mehr entgegengenommen wird. Das Land Berlin ist gesetzlich verpflichtet, asylsuchenden Menschen eine Unterkunft zuzuweisen, und sie ggf. an andere Bundesländer weiterzuleiten. Die Schließung der Behörde beinhaltet einen Rechtsbruch bezüglich des Art. 16a Grundgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Asylrichtlinien. Auch nach dem Allgemeinen Polizei – und Ordnungsgesetz ASOG ist der Sozialsenator zur Beseitigung von Obdachlosigkeit und zum Nachweis einer Unterkunft für obdachlose und mittellose Menschen verpflichtet.

„Senator Czaja setzt willkürlich Grund- und Menschenrechte und das Asylrecht außer Kraft“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „wir sind schockiert über das skrupellose Vorgehen des Gesundheits- und Sozialsenators, die asylsuchenden Menschen ohne Nahrung und Dach über dem Kopf und ohne medizinische Hilfe sich selbst zu überlassen.“

So wurde einer allein reisenden Mutter mit zwei Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren aus Tschetschenien, die heute vorsprechen wollte, um ihren Asylantrag zu stellen, mitgeteilt, sie dürfe erst am 16.9. wieder vorsprechen. Bis dahin wurden weder Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt, noch bekam sie Verpflegungsgeld und Krankenscheine. Die Mutter ist kein Einzelfall, jeder neu ankommende Flüchtling wird derzeit von der ZAA abgewiesen und auf einen Termin ein oder zwei Wochen später verwiesen.

Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Öffnung der ZAA und die sofortige Annahme von Asylanträgen neu ankommender Flüchtlinge, sowie ihre Unterbringung und Verpflegung. Ggf. sind Verwaltungsmitarbeiter aus den Senatsverwaltungen und anderen Dienststellen an die ZAA abzuordnen und freie Bettenkapazitäten in Hostels, Pensionen Hotels usw. zu nutzen.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel.: 030-243445762

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[1] PM Senator Czaja 3.9.14 http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.174846.php

[2], Tagesspiegel http://www.tagesspiegel.de/berlin/zu-viele-asylbewerber-in-berlin-aufnahmestelle-geschlossen-fluechtlinge-sollen-ausweichen/10647444.html